

Wenn es durch häusliche Gewalt zu einem Polizeieinsatz gekommen ist, sind häufig viele Fragen zu klären.
Die Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) informiert über das Gewaltschutzgesetz und die Maßnahmen, die zu ihrem Schutz und Ihrer Unterstützung beantragt werden können.
Sie wird aktiv, wenn es zu häuslicher Gewalt gekommen ist, bei der es einen Polizeieinsatz gegeben hat. Dann wird mit den Opfern der Gewalttat Kontakt aufgenommen um Beratung und Unterstützung (Wohnungszuweisung, Kontakt- und Näherungsverbot, Sicherheitsplanung usw.) anzubieten. Das Gewaltschutzgesetz ist geschlechtsneutral und das Beratungsangebot gilt für alle Geschlechter.
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.
(Schwander 2003)
Die BISS bietet Begleitung und Unterstützung bei Anwalts- und Gerichtsterminen.

Unsere Beratungsbüros befinden sich in Aurich sowie seit dem 1. Oktober 2025 auch in Wittmund.

Die Beratung kann persönlich oder telefonisch stattfinden.
Sie ist vertraulich und kostenlos.
Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS)
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Büro Aurich |
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